Was ist der Unterschied zwischen "Basis" und "Premium"?
Basis
Bei einem Beatkauf in der Basis-Variante übertragen wir die vollen kommerziellen Nutzungsrechte durch unsere Lizenzvereinbarung nicht-exklusiv auf den Käufer. Wir liefern den fertigen Mix als WAV-Datei in 32 bit/44,1 kHz (ungemasterte Version fürs Recording/Voicing) ohne Sound-Logo (Producer-Tag). Die gemasterte Version wird als WAV-Datei in 16 bit/44,1 kHz und als mp3-Datei(320 kBit/s) mitgeliefert.
Unsere Instrumentale sind GEMA-frei (eine GEMA-Freistellung wird im Rahmen einer Nutzungslizenz beim Kauf als Download mitgeliefert). Der gekaufte Beat darf dann zeitlich unbefristet zu einem einmaligen Festpreisin allen Medien uneingeschränkt (royalty-free) unter Nennung von "soundspremium.com" (Credits) genutzt werden. Auf diese Weise habt ihr die volle Kostenkontrolle und wisst genau, was euch der Beat tatsächlich kostet. Es gibt also keine versteckten Kosten, denn im Gegensatz zu anderen Anbietern schränken wir die Nutzung nicht mengenmäßig auf Verkaufserlöse oder Verkaufseinheiten ein. Auch eine Beschränkung auf bestimmte Medien findet nicht statt.
Wichtige Hinweise: Unsere Beats sollen künstlerisch verwendet werden und dienen nicht dem isolierten Weiterverkauf des jeweiligen Beats/Riddims oder Instrumentals. Somit ist ein Weiterverkauf und/oder Verschenken des gekauften Beats als Instrumental strengstens verboten und ausschließlich soundspremium vorbehalten. Wenn das Instrumental in einem Projekt verwendet wird, so darf das neu erstellte Werk (Projekt) natürlich ohne Einschränkung weiterverkauft werden. Der isolierte Verkauf oder Weiterverkauf des Beats bleibt aber weiterhin untersagt. Als Projekt gilt die Verwendung des Musikwerkes in einem Vorhaben (zum Beispiel in einem Song mit Musikvideo oder in einem Film) in allen Medien. Wenn auf dem hier gekauften Beat/Riddim/Instrumental unterschiedliche Künstler aufnehmen sollen und mehrere neue, einzelne Songs geschaffen werden (so wie es im Falle einer Riddim Compilation oder Sampler der Fall ist), so muss für jeden Künstler bzw. Gruppe jeweils eine Lizenz erworben werden. Jeder Song für sich ist also folglich ein abgeschlossenes Projekt für sich.
Die Registrierung oder Anmeldung bei dem sogenannten YouTube Content ID Programm (gleiches gilt für ähnliche Identifizierungssysteme) ist strengstens untersagt. Mit dem Verbot der Nutzung des YouTube Content ID Systems soll verhindert werden, dass der Käufer/Lizenznehmer von einem Dritten, der ebenfalls eine nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung des Beats in einem neuen Song erhalten hat, von YouTube einen Hinweis auf eine Urheberrechtsverletzung erhält. Der Beat wurde daher bereits von soundspremium für die Inhaltsidentifikation (Content ID) als vorbeugende Maßnahme zum Schutz aller Beteiligten markiert. Auch eine Anmeldung bzw. Registrierung des Beats bei einer Verwertungsgesellschaft (GEMA, SUISA, ASCAP usw.) ist nicht gestattet.
Premium
Wenn ihr den Beat mit Einzelspuren (sog. Trackouts) benötigt, dann ist die Premium-Variante für euch genau das Richtige. Kauft ihr den Beat in der Premium-Variante, so liefern wir den Beat einerseits als fertigen Mix in einer WAV- und mp3-Datei ohne Sound-Logo (Producer-Tag). Andererseits bekommt ihr den Beat zusätzlich mit separaten Trackouts (WAV-Einzelspuren in 24 bit/44,1 kHz) ohne Sound-Logo ausgeliefert. Wir liefern den fertigen Mix als WAV-Datei in 32 bit/44,1 kHz (ungemasterte Version fürs Recording/Voicing) ohne Sound-Logo (Producer-Tag). Die gemasterte Version wird als WAV-Datei in 16 bit/44,1 kHz und als mp3-Datei(320 kBit/s) mitgeliefert.
Auf diese Weise besteht die Möglichkeit, den Mix dann bei Bedarf individuell an Gesangs- oder Rapaufnahmen anzupassen. Auch in der Premium-Version übertragen wir die vollen kommerziellen Nutzungsrechte durch unsere Lizenzvereinbarung nicht-exklusiv. Der gekaufte Beat darf dann zeitlich unbefristet zu einem einmaligen Festpreis in allen Medien uneingeschränkt (royalty-free) unter Nennung von "soundspremium.com" (Credits) genutzt werden. Unsere Instrumentale sind GEMA-frei (eine GEMA-Freistellung wird im Rahmen einer Nutzungslizenz beim Kauf als Download mitgeliefert). So habt ihr die volle Kostenkontrolle und wisst genau, was euch der Beat tatsächlich kostet. Im Gegensatz zu anderen Anbietern schränken wir die Nutzung nicht mengenmäßig auf Verkaufserlöse oder Verkaufseinheiten ein - eine Beschränkung auf bestimmte Medien findet ebenfalls nicht statt
Wichtige Hinweise: Unsere Beats sollen künstlerisch verwendet werden und dienen nicht dem isolierten Weiterverkauf des jeweiligen Beats/Riddims oder Insrumentals. Somit ist ein Weiterverkauf und/oder Verschenken des gekauften Beats strengstens verboten und allein soundspremium vorbehalten. Wenn das Instrumental in einem Projekt verwendet wird, so darf das neu erstellte Werk/Projekt natürlich ohne Einschränkung weiterverkauft werden. Der isolierte Verkauf oder Weiterverkauf des Beats bleibt aber weiterhin untersagt. Alle Lizenzen sind nicht rückerstattungsfähig und nicht übertragbar und gelten immer nur für jeweils ein Projekt des Lizenznehmers. Als Projekt gilt die Verwendung des Musikwerkes in einem Vorhaben (zum Beispiel in einem Song mit Musikvideo oder in einem Film) in allen Medien. Wenn auf dem hier gekauften Beat/Riddim/Instrumental unterschiedliche Künstler aufnehmen sollen und mehrere neue, einzelne Songs geschaffen werden (so wie es im Falle einer Riddim Compilation oder Sampler der Fall ist), so muss für jeden Künstler bzw. Gruppe jeweils eine Lizenz erworben werden. Jeder Song für sich ist also folglich ein abgeschlossenes Projekt für sich.
Die Registrierung oder Anmeldung bei dem sogenannten YouTube Content ID Programm (gleiches gilt für ähnliche Identifizierungssysteme) ist strengstens untersagt. Mit dem Verbot der Nutzung des YouTube Content ID Systems soll verhindert werden, dass der Käufer/Lizenznehmer von einem Dritten, der ebenfalls eine nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung des Beats in einem neuen Song erhalten hat, von YouTube einen Hinweis auf eine Urheberrechtsverletzung erhält. Der Beat wurde daher bereits von soundspremium für die Inhaltsidentifikation (Content ID) als vorbeugende Maßnahme zum Schutz aller Beteiligten markiert. Auch eine Anmeldung bzw. Registrierung des Beats bei einer Verwertungsgesellschaft (GEMA, SUISA, ASCAP usw.) ist nicht gestattet.